Die zuverlässige Abfallentsorgung spielt im alltäglichen Leben kaum eine große Rolle - sie funktioniert, auch jetzt in der Corona-Pandemie. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Abfallentsorgung hat der Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Bürger sowie seiner Mitarbeiter getroffen.
Im Corona-Fall
Kommt es im Haushalt zur Infektion mit dem Corona-Virus oder besteht ein begründeter Verdachtsfall, sind sämtliche Rest- und Bioabfälle, Verkaufsverpackungen sowie Papier und Pappe über die schwarze Tonne zu entsorgen. Zum Schutz Dritter und der Müllwerker sollten die Abfälle vor der Entsorgung in Plastiktüten verpackt und diese vor dem Einfüllen in den Behälter verschlossen werden.
Entsorgung von Abfällen aus Haushalten mit Personen in häuslicher Quarantäne
Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg
Wertstoffhöfe und Schadstoffmobil
Auf den vom AEV betriebenen Wertstoffhöfen in Hörlitz, Lauchhammer, Freienhufen und Finsterwalde sind aktuell nur drei Kundenfahrzeuge gleichzeitig zugelassen, den Anweisungen der AEV-Mitarbeiter vor Ort ist Folge zu leisten. Es kann zu längeren Wartezeiten kommen. Alle Bürger haben auf den Wertstoffhöfen und bei der Abgabe von Schadstoffen am Schadstoffmobil die Pflicht, jederzeit einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP 2-Maske zu tragen sowie den Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen einzuhalten. Zudem bittet der AEV darum, das bargeld- und kontaktlose Bezahlen auf den Wertstoffhöfen zu nutzen.
Abfallberatung und Kundendienst
Bei Fragen rund um die Abfallentsorgung oder zum Gebührenbescheid beraten die Mitarbeiter des AEV-Kundendienstes gern telefonisch, per E-Mail oder schriftlich. Ist ein Besuch in der Verwaltung in Lauchhammer unbedingt notwendig, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin unter 0 35 74 46 77 0.
Die Vorort vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen (Mund-Nasen-Schutz, Mindestabstand, Kontaktnachverfolgung, etc.) sind zwingend einzuhalten.
Weiterführende Informationen
Das Bundesumweltministerium hat Regelungen zur Abfalltrennung für Haushalte mit durch das Corona-Virus infizierten Personen oder begründeten Verdachtsfällen veröffentlicht. Danach sind in einer solchen Situation alle Abfälle, die möglicherweise mit dem SARS-CoV-2-Virus kontaminiert sind, ausschließlich über den Restabfallbehälter zu entsorgen. Im Detail betrifft das nicht nur restabfalltypischen Müll. Auch alle anderen anfallenden Abfälle des Haushalts, wie Verpackungen oder Papier und Pappe, und insbesondere auch Taschentücher, müssen zwingend über den Restabfall entsorgt werden. Zum Schutz des Abfallerzeugers, weiteren Nutzern desselben Restabfallbehälters sowie der für die Entleerung verantwortlichen Müllwerker sind die kontaminierten Abfälle ausschließlich in dichten und verschlossenen oder verknoteten Plastiktüten, auch ggf. doppelt verpackt, in den Restabfallbehälter einzufüllen. „Diese Maßnahmen dienen zum Schutz aller sowie zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Abfallentsorgung. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger diese Vorgaben im Fall eines Falls zu befolgen“, appelliert der AEV-Verbandsvorsteher, Dr. Bernd Dutschmann.
Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums:
Abfalltrennung in Zeiten der Coronavirus-Pandemie wichtiger denn je -
Pressemitteilung des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg:
Häusliche Abfalltrennung und -vermeidung in Corona-Situation