Alle Abfallgebühren für Wohn- und Saisongrundstücke

Wir erheben Abfallgebühren. 
Informieren Sie sich über Ihre Gebührensätze.

Die Gebühren setzen sich aus den Fest- und Leistungsgebühren zusammen. 
Dabei werden die Festgebühren nach der Anzahl der auf dem Grundstück einwohnermelderechtlich erfassten Personen berechnet.

Was beinhaltet die Festgebühr?

Die Festgebühr beinhaltet u.a. folgende Leistungen:

  • die Vorhalteleistungen für die Erfassung, Behandlung, Verwertung und Beseitigung gemischter Siedlungsabfälle,
  • die Erfassung und Verwertung von Altpapier/Pappe, soweit diese nicht von den Systembetreibern erfasst werden,
  • die Erfassung, Behandlung, Verwertung und Beseitigung von illegal abgelagerten Abfällen,
  • die Betreibung von Wertstoffhöfen,
  • die Verwaltungsleistungen, die Abfallberatung und die Öffentlichkeitsarbeit

vollständige Abfallgebührensatzung

Was sind Leistungsgebühren?

Die Leistungsgebühren werden für die Leerung Ihrer Restabfallbehälter und die Behandlung, Verwertung und Beseitigung des Abfalls in Ihrem Restabfallbehälter erhoben und richten sich ausschließlich nach der Anzahl und der Größe Ihres Restabfallbehälters.

Ein weiterer Bestandteil ist die Leerung Ihres Bioabfallbehälters.

Zur Erreichung der gesetzlich vorgeschriebenen abfallwirtschaftlichen Zielstellungen, insbesondere der Vermeidung und Verwertung von Abfällen, ohne dass illegale Entsorgungswege genutzt werden müssen, wird eine Leistungsgebühr für ein Mindestentsorgungsvolumen von 156 Liter pro Person und Jahr erhoben. Dieses wird auch dann als Leistungsgebühr berechnet, wenn ein geringeres oder kein Entleerungsvolumen in Anspruch genommen wurde.

vollständige Abfallgebührensatzung

Übersicht der Gebühren für Wohngrundstücke

Abfallgebühren

Leistungen und Gebührensätze
Jahresfestgebühr pro Person: 37,32 € (3,11 € pro Monat)

Entleerung Restabfallbehälter
Abfallsack (70 Liter): 3,40 € pro Sack inkl. Entsorgung
80 Liter (Bedarf): 3,30 € pro Leerung
120 Liter (Bedarf): 4,95 € pro Leerung
240 Liter (Bedarf): 9,90 € pro Leerung

Entleerung der Biotonne
Laubsack: 3,20 € pro Sack inkl. Entsorgung
120 Liter (Bedarf): 2,52 € pro Leerung
240 Liter (Bedarf): 3,78 € pro Leerung

Eine vollständige Übersicht der Gebührensätze finden Sie in der Abfallgebührensatzung.

Gebühren für Schadstoffe (kostenpflichtig ab Mehrmengen über 30 Kilogramm) 

EAK-Schlüsselnummer - EAK-Bezeichnung (Abfallstoff) - Gebühr

20 01 26 - Öle und Fette - 0,95 Euro /kg
20 01 26 - Motoren- und Getriebeöle (PCB-frei) - 0,95 Euro / kg
20 01 26 - Fette, Wachse, fett- und ölverschmutzte Betriebsmittel - 0,95 Euro / kg
20 01 25 - Speiseöle und -fette, Frittierfett - 0,95 Euro / kg
20 01 27 - Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten und Behälter mit diesen Restanhaftungen - 1,55 Euro / kg
20 01 13 - Lösemittel - 1,55 Euro / kg
20 01 14 - Säuren, Säuregemische - 2,85 Euro / kg
20 01 15 - Laugen, Laugengemische, Ammoniaklösung - 2,85 Euro / kg
20 01 29 - Haushaltsreiniger - 2,85 Euro / kg
20 01 29 - Laborchemikalien - 2,85 Euro / kg
20 01 17 - Fotochemikalien - 2,85 Euro / kg
20 01 32 - Arzneimittel - 2,85 Euro / kg
20 01 19 - Pestizide - 2,85 Euro / kg
20 01 20 - Batterien - 0,00 Euro / kg
20 01 21 - Leuchtstofflampen – stabförmig - 0,00 Euro / kg
20 01 21 - Leuchtstofflampen - Sonderbauformen - 0,00 Euro / kg
20 01 21 - quecksilberhaltige Rückstände - 22,61 Euro / kg
20 01 21 - Spraydosen mit PUR-Schaum - 0,00 Euro / kg
20 01 23 - Geräte die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten (z.B. Feuerlöscher) - 4,30 Euro / kg
20 01 35 - Kleinelektronikschrott - 0,00 Euro / kg
20 01 30 - Waschmittel-, Körper- und Autopflegemittel - 2,85 Euro / kg

Nachdruck von Gebührenbescheiden

Die Gebühren für den Nachdruck des Gebührenbescheids betragen pro Seite 0,35 EUR sowie   4,50 EUR für den Versand. 

Weitere Informationen finden Sie in der Verwaltungsgebührensatzung

Die aufgeführten Gebührensätze sind Auszüge aus unserer Abfallgebührensatzung. 
Hier finden Sie die vollständige Abfallgebührensatzung

Weitere Hinweise und Informationen für Wohngrundstücke

Änderung der Personenzahl

Wir ermitteln die Personenzahl zur Erhebung der Personenfestgebühr Ihres Grundstückes auf der Grundlage von amtlichen Einwohnermeldedaten. 

Fälligkeiten der Abfallgebühr

Bitte beachten Sie, dass bei Änderungen der Gebührenberechnung die fällige Rate jeweils zum Fälligkeitstermin zu bezahlen ist. Guthaben bzw. Nachforderungen aus der Änderungsberechnung werden nur bei künftigen Raten verrechnet. Die Berechnung der Raten erfolgt unter Punkt B Ihres Gebührenbescheides.

Eigentümerwechsel

Eigentümerwechsel von Grundstücken sind dem Abfallentsorgungsverband innerhalb von 4 Wochen schriftlich nach Besitzübergang anzuzeigen. Dazu verwenden Sie bitte unsere Formulare aus dem Online-Service.

Ermäßigung

Auf schriftlichen Antrag des Gebührenpflichtigen kann die Festgebühr und das Mindestentsorgungsvolumen für Personen, die mehr als sechs aufeinander folgende Monate von ihrem Haupt- oder Nebenwohnsitz, insbesondere aus Gründen des Berufes, der Ausbildung und des Studiums, abwesend sind, ermäßigt werden.

Die Anträge sind unter Angabe des Grundes sowie Vorlage geeigneter aktueller Nachweise hinsichtlich der Abwesenheit jährlich neu bis zum 10.02. des Jahres beim Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster schriftlich einzureichen.

Übersicht der Gebühren für saisonal genutzte Einrichtungen wie Erholungsgrundstücke und Kleingärten

Die Entsorgung bei nur saisonal genutzten Einrichtungen wie Erholungsgrundstücke und Kleingärten erfolgt vom 1. April bis 30. September des jeweiligen Jahres. Möchten Sie die Entsorgung dieser Einrichtung für einen anderen Zeitraum in Anspruch nehmen, erfolgt die Berechnung der Gebühr anteilmäßig. 

Gebühren für Restabfall

Restabfallbehälter:_
Leistungen / Gebührensätze

80 Liter 04-wöchentlich: 6,02 Euro / Monat
80 Liter 02-wöchentlich: 11,19 Euro / Monat

120 Liter 02-wöchentlich: 15,01 Euro / Monat

240 Liter 02-wöchentlich: 28,08 Euro / Monat

660 Liter 02-wöchentlich: 65,69 Euro / Monat
660 Liter 01-wöchentlich: 135,45 Euro / Monat

1.100 Liter 02-wöchentlich: 112,18 Euro / Monat
1.100 Liter 01-wöchentlich: 208,75 Euro / Monat
1.100 Liter 02*wöchentlich: 385,10 Euro / Monat

Einmalgestellung von Restabfallbehälter:
Leistungen / Gebührensätze

Miete 1,1 m³: 11,03 Euro / Gestellung
Entsorgungsgebühr 1,1 m³: 51,63 Euro / Entleerung

Gebühren für Papier und Pappe 

Leistung / Gebühr (inkl. USt)

240 Liter    04-wöchentlich:   1,90 Euro / Monat inkl. USt
1.100 Liter 04-wöchentlich:   8,71 Euro / Monat inkl. USt
1.100 Liter 02-wöchentlich: 17,41 Euro / Monat inkl. USt
1.100 Liter 01-wöchentlich: 34,82 Euro / Monat inkl. USt

Gebühren für Schadstoffe (kostenpflichtig ab Mehrmengen über 30 Kilogramm) 

EAK-Schlüsselnummer - EAK-Bezeichnung (Abfallstoff) - Gebühr

20 01 26 - Öle und Fette - 0,95 Euro / kg
20 01 26 - Motoren- und Getriebeöle (PCB-frei) - 0,95 Euro / kg
20 01 26 - Fette, Wachse, fett- und ölverschmutzte Betriebsmittel - 0,95 Euro / kg
20 01 25 - Speiseöle und -fette, Frittierfett - 0,95 Euro / kg
20 01 27 - Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten und 
                 Behälter mit diesen Restanhaftungen - 1,55 Euro / kg
20 01 13 - Lösemittel - 1,55 Euro / kg
20 01 14 - Säuren, Säuregemische - 2,85 Euro / kg
20 01 15 - Laugen, Laugengemische, Ammoniaklösung - 2,85 Euro / kg
20 01 29 - Haushaltsreiniger - 2,85 Euro / kg
20 01 29 - Laborchemikalien - 2,85 Euro / kg
20 01 17 - Fotochemikalien - 2,85 Euro / kg
20 01 32 - Arzneimittel - 2,85 Euro / kg
20 01 19 - Pestizide - 2,85 Euro / kg
20 01 20 - Batterien - 0,00 Euro / kg
20 01 21 - Leuchtstofflampen – stabförmig - 0,00 Euro / kg
20 01 21 - Leuchtstofflampen - Sonderbauformen - 0,00 Euro / kg
20 01 21 - quecksilberhaltige Rückstände - 22,61 Euro / kg
20 01 21 - Spraydosen mit PUR-Schaum - 0,00 Euro / kg
20 01 23 - Geräte die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten (z.B. Feuerlöscher) - 4,30 Euro / kg
20 01 35 - Kleinelektronikschrott - 0,00 Euro / kg
20 01 30 - Waschmittel-, Körper- und Autopflegemittel - 2,85 Euro / kg

Gebühren für Sperrmüll, Elektrogeräte, E-Schrott 

Die Kosten der Entsorgung von Sperrmüll, Elektrogeräten und-Elektroschrott sind, entgegen der Regelung bei Wohngrundstücken, nicht Bestandteil der Festgebühr und deshalb nur bei Inanspruchnahme gebührenpflichtig.

Leistung / Gebühr

je 100 kg:  23,42 Euro /100 kg

Nachdruck von Gebührenbescheiden

Die Gebühren für den Nachdruck des Gebührenbescheids betragen pro Seite 0,35 EUR sowie   4,50 EUR für den Versand. 

Weitere Informationen finden Sie in der Verwaltungsgebührensatzung

Die aufgeführten Gebührensätze sind Auszüge aus unserer Abfallgebührensatzung. 
Hier finden Sie die vollständige Abfallgebührensatzung