Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz 

Personen, die den Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster auf Verstöße oder Fehler hinweisen, sind nach dem Hinweisgeberschutzgesetz vor Nachteilen geschützt. Zu diesem Zweck hat der AEV eine interne Meldestelle eingerichtet.

 

Wer kann Verstöße melden?

Die Meldestelle steht Beschäftigten und Personen offen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit dem AEV in Verbindung stehen. 

 

Kontakt der Meldestelle:

Der Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster hat hierfür die Firma Flüsterbox GmbH beauftragt.

Die Meldestelle ist erreichbar unter https://fluesterbox.de/schwarze-elster/
 

Sofern Sie Kontaktdaten bei der Meldung angegeben haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Die Meldestelle prüft Ihre Meldung und ergreift die erforderlichen Maßnahmen. Innerhalb von drei Monaten nach der Bestätigung erhalten Sie Informationen über die geplanten oder getroffenen Maßnahmen und deren Gründe, sofern interne Ermittlungen oder Rechte von Betroffenen nicht beeinträchtigt werden (siehe § 17 HinSchG). 

Bei Missbrauch der Meldestelle und Falschmeldungen ist die meldende Person nicht nach dem Hinweisgeberschutzgesetz geschützt und zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Meldung oder durch die Weitergabe unrichtiger Informationen entstanden ist (vgl. § 38 HinSchG).

Datenschutz:

Im Rahmen des Meldeverfahrens werden ggf. personenbezogene Daten verarbeitet. Bitte beachten Sie die Informationen zum Datenschutz: Infoblatt nach DSGVO