Fragen rund um die Abfallentsorgung (FAQ)

Willkommen in unserem FAQ-Bereich! Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Themenübersicht:

Fragen zur Abfallentsorgung

Fragen zur Sperrmüllentsorgung

Fragen zum Gebührenbescheid 2025


Unser Ziel ist es, Ihnen einfach und schnell weiterzuhelfen und Fragen zu beantworten. Falls Sie hier keine passende Antwort finden, kontaktieren Sie uns gerne direkt unter 03574 46 77 0 oder per E-Mail an: kundendienst (at) schwarze-elster.de.


Fragen zur Abfallentsorgung:

Wann sind Abfälle bereitzustellen?

Stellen Sie Ihre Abfälle am Leerungstag bitte bis spätestens 6:30 Uhr gut sichtbar an den Straßenrand. Dies gilt für Tonnen für Restmüll, Bioabfälle, Papier, Verpackungen, Abfall- und Laubsäcke sowie für Sperrmüll, Elektrogeräte oder Schrott.

Was mache ich, wenn meine Straße wegen einer Baustelle blockiert ist? 

Entsorgung auf Ihrer Straße behindert, stellen Sie die Abfallbehälter bitte am Anfang oder Ende der Baumaßnahme zur Entsorgung bereit. Die Baufirma vor Ort wird Ihnen behilflich sein. Wenden Sie sich einfach an die Mitarbeitenden der Baustelle.


Fragen zur Sperrmüllentsorgung:

Was gehört zum Sperrmüll?

Ausführliche Informationen finden Sie dazu in unserem Abfall-ABC unter: https://www.schwarze-elster.de/abfallberatung/abfall-abc

Wie kann man Sperrmüll entsorgen?

Sperrmüll kann bis 6 m³ kostenfrei auf unseren Wertstoffhöfen https://www.schwarze-elster.de/abfallentsorgung/wertstoffhoefe abgeliefert werden.

Die Abholung erfolgt nach Anmeldung von Sperrmüll bis 6 m³ kostenfrei. Dazu ist die Anmeldung online unter https://www.schwarze-elster.de/abfallentsorgung/sperrmuell oder schriftlich mit der Wertstoffkarte/Abfallkalender möglich.

Für mehr als 6 m³ Sperrmüll ist ein Container (gebührenpflichtig) zu bestellen https://www.schwarze-elster.de/abfallentsorgung/sperrmuell/sperrmuell-container-bestellen.

Wie kann man die Abholung des Sperrmülls beantragen?

Die Anmeldung von Sperrmüll bis 6 m³ ist ausschließlich online unter https://www.schwarze-elster.de/abfallentsorgung/sperrmuell oder schriftlich mit der Wertstoffkarte/Abfallkalender möglich.

Wie kann man mehr als 6 m³ Sperrmülls entsorgen?

Bei mehr als 6 m³ Sperrmüll ist ein Sperrmüllcontainer anzufordern. Infos dazu finden Sie unter: https://www.schwarze-elster.de/abfallentsorgung/sperrmuell/sperrmuell-container-bestellen.

Ist eine telefonische Terminvergabe möglich?

Die Anmeldung von Sperrmüll ist ausschließlich online unter https://www.schwarze-elster.de/abfallentsorgung/sperrmuell oder schriftlich mit der Wertstoffkarte/Abfallkalender möglich, es erfolgt keine telefonische Terminvergabe.

Das Grundstück ist bei der Onlineanmeldung nicht verfügbar?

Ihr Grundstück ist nicht als Wohngrundstück an die Abfallentsorgung angeschlossen.

Es handelt sich um ein Gewerbe-, Garten-, Erholungsgrundstück (siehe Online Formulare Gewerbe).

Bei Großwohnanlagen wird oft die Bezeichnung des Wohnblocks verwendet, zum Beispiel Max-Muster-Str. 1-5, nicht die Hausnummer Ihrer Wohnung.

Bei Grundstücken in Ortsteilen suchen Sie Ihre Adresse bitte im übergeordneten Ort. Bei gleichen Straßennamen innerhalb der Ortsteile, wird zusätzlich der Ortsteil nach dem Straßennamen aufgeführt.

Wird für die Anmeldung eine Kundennummer benötigt?

Eine Kundennummer ist nicht erforderlich.

Wie weiß man, ob die Online-Anmeldung geklappt hat?

Sie erhalten unmittelbar im Anschluss an Ihre Bestellung eine Eingangsbestätigung und etwas später eine Auftragsbestätigung mit dem Abholtermin per E-Mail.

Prüfen Sie bitte Ihre Angaben; bei Rückfragen oder Änderungswünschen wenden Sie sich per Email (sperrmuell (at) schwarze-elster.de) oder telefonisch (03574 46770) an uns und halten bitte Ihre Auftragsnummer bereit.

Keine Eingangsbestätigung erhalten?

Nach dem Absenden bekommen Sie eine automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail. Sollten Sie keine E-Mail erhalten, kann es folgende Gründe haben:

  • Sie haben das Onlineformular nicht abgesendet,
  • Ihre E-Mail Adresse ist nicht gültig oder wurde fehlerhaft eingetragen,
  • die Eingangsbestätigung wurde als SPAM gewertet und befindet sich in Ihrem SPAM-Ordner.

Vergessen Sperrmüll oder Elektroschrott oder Schrott anzumelden?

Melden Sie nur die fehlende Abfallart über das Onlineformular nachträglich an. Bitte kontrollieren Sie Ihre Angaben, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Kostenlose Abholung an Garten und Garagengrundstücken?

Eine kostenlose Abholung von Sperrmüll, Abfälle aus Metall und Elektrogeräten ist nur von angeschlossenen Wohngrundstücken möglich. Garten- und Garagengrundstücke sind überwiegend nicht angeschlossen. Deshalb ist eine kostenlose Abholung nicht möglich.

Müssen Möbel zerlegt werden? (Schrank im Ganzen bereitstellen?)

Nein, sofern die bereitgestellten Möbel verladbar sind, müssen diese nicht zerlegt werden.

Was tun, wenn der Sperrmüll nicht abgeholt wurde?

Setzen Sie sich in diesem Fall mit uns in Verbindung und halten bitte die Auftragsnummer bereit.

Sie erreichen uns unter 03574 46770 oder 

sperrmuell (at) schwarze-elster.de

Terminänderung oder Terminabsage?

Eine Änderung oder Absage des Termins ist online nicht möglich. Klären Sie dies bitte telefonisch 03574 46770 oder per E-Mail sperrmuell (at) schwarze-elster.de mit uns.

Wo ist der Sperrmüll bereitzustellen?

Vor dem Grundstück am Straßenrand (Grundstücksanschrift/Haupteingang) oder an einer befahrbaren Seite des eigenen Grundstücks. Dazu ist genaue Bezeichnung des Ablageortes (zum Beispiel Rückseite des Grundstückes, Seiteneingang) im Bemerkungsfeld anzugeben.

Wird Sperrmüll auch vom Grundstück abgeholt?

Nein, der Abfall ist vor dem Grundstück bereitzustellen. Die Müllwerker betreten das Grundstück nicht.

Wird Sperrmüll auch aus der Wohnung geholt?

Nein, der Abfall ist vor dem Grundstück bereitzustellen.

Kann ein Mieter Sperrmüll anmelden?

Ja, eine Kundennummer ist nicht erforderlich, weiterführende Informationen finden Sie unter: 
https://www.schwarze-elster.de/abfallentsorgung/sperrmuell

Was ist bei einer Haushaltsauflösung zu beachten?

Sperrmüll, Elektrogeräte und Schrott werden bis zu 6 m³ kostenlos abgeholt.

Bei als 6 m³ Sperrmüll ist ein Sperrmüllcontainer anzufordern. Mehr Infos dazu finden Sie unter:

https://www.schwarze-elster.de/abfallentsorgung/sperrmuell/sperrmuell-container-bestellen

Größere Mengen Restmüll (kleinteiliger Abfall, z.B. Geschirr, Krimskrams) können über AEV-Abfallsäcke, den Restabfallbehälter und den Wertstoffhof https://www.schwarze-elster.de/abfallentsorgung/wertstoffhoefe entsorgt werden.

Die Entsorgung von Schadstoffen erfolgt über das Schadstoffmobil https://www.schwarze-elster.de/abfallentsorgung/schadstoffe

Textilien können über Altkleidercontainer und auf dem Wertstoffhof https://www.schwarze-elster.de/abfallentsorgung/wertstoffhoefe entsorgt werden. Verschmutzte und verschlissene Textilien sind als Restabfall zu entsorgen.

Warum wird Abfall in Säcken bei der Sperrmüllsammlung zurückgewiesen?

Abfall in Säcken ist in der Regel kleinteilig und lässt sich über Restabfallbehälter und den Abfallsack entsorgen. Zudem ist der Abfall nicht kontrollierbar, er könnte leicht brennbare Materialen enthalten.

Warum wird Bauabfall zurückgewiesen?

Die kostenfreie Entsorgung von Sperrmüll ist auf sperrige Abfälle aus dem Haushalt beschränkt. Abfälle aus Bau-und Sanierungsmaßnahmen, die dem Gebäude zugerechnet werden, können nicht kostenfrei bei der Sperrmüllsammlung mitgenommen werden. Diese Abfälle können auf dem Wertstoffhof https://www.schwarze-elster.de/abfallentsorgung/wertstoffhoefe entsorgt werden.


Fragen zum Gebührenbescheid 2025:

Haben sich die Abfallgebühren verändert?

Nein, die Abfallgebühren sind im Vergleich zum Jahr 2024 unverändert.

Wie hoch ist die Festgebühr?

Die Festgebühr zahlen Sie jeden Monat pro Person. Für das Jahr 2025 sind das 3,11 € im Monat bzw. 37,32 € im Jahr. Die Festgebühr richtet sich nach der Anzahl der Personen, die auf dem Grundstück mit Haupt- und Nebenwohnsitz gemeldet sind. Diese wird jährlich zum Stichtag 1. Januar ermittelt.

Was ist in der Festgebühr enthalten?

Die Festgebühr für die Wohngrundstücke wird erhoben für:

  • Vorhalteleistungen bei der Entsorgung von Restmüll und Bioabfall,
  • die Entsorgung der Weihnachtsbäume,
  • die Entsorgung von illegal abgelagerten Abfällen,
  • die Entsorgung von Sperrmüll, Elektroaltgeräten und Abfällen aus Metall sowie gefährlichen Abfällen in haushaltsüblichen Mengen
  • die Entsorgung von Altpapier und Pappe, soweit diese nicht von den Systembetreibern erfasst werden,
  • die Bewirtschaftung von Wertstoffhöfen,
  • Verwaltungsleistungen, Abfallberatung und die Öffentlichkeitsarbeit.

 

Wie ermittelt der AEV die Personenzahl?

Es werden dafür die amtlichen Einwohnermeldedaten (Haupt- oder Nebenwohnung) genutzt.

Wie wird die Leistungsgebühr berechnet?

Restmüll: Sie zahlen eine pauschale Vorauszahlung für die Leerungen Ihrer Restabfalltonne. Diese wird jedes Jahr mit den tatsächlichen Leerungen aus dem Vorjahr abgeglichen. Die Anzahl der Leerungen bestimmt auch die Pauschale für das nächste Jahr.

Bioabfall: Sie zahlen eine pauschale Vorauszahlung für die Leerungen Ihrer Biotonne. Diese Gebühr wird wie bei der Restabfalltonne jedes Jahr mit den tatsächlichen Leerungen aus dem Vorjahr verrechnet und für das aktuelle Jahr angesetzt.

Wie erfolgt die Abrechnung Leistungsgebühren?

Im Abfallgebührenbescheid wird zuerst die bereits gezahlte pauschale Vorauszahlung mit den tatsächlichen Leerungen des Vorjahres verrechnet. Die Leerungsanzahl dient auch als Grundlage für die Berechnung der Vorauszahlung für das aktuelle Jahr.

Was ist das Mindestentleerungsvolumen (MEV)?

In jedem Haushalt entsteht Abfall. Das MEV ist eine minimale Menge, die pro Person und Jahr zu entsorgen ist. Diese Mindestmenge beträgt 156 Liter pro Person und Jahr. Mit dem MEV soll sichergestellt werden, dass Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden, ohne dass illegaler Müll entsteht und die Qualität der kostenfreien Sammelsysteme beeinträchtigt wird. Der pauschale Ansatz berücksichtigt jedoch nicht ungewöhnliche Lebensstile oder Konsumgewohnheiten.

Bezahle ich für die Gelbe Tonne?

Nein. Die gelbe Tonne ist für Verpackungsabfälle. Die Leerung der gelben Tonne und die Entsorgung der Verpackungen kosten Sie nichts extra. Das Geld dafür kommt aus den Verkaufspreisen der Produkte. Das ist gesetzlich so geregelt.

Kann ich einen Einzelnachweis der Leerungen bekommen?

Einen Nachweis über die abgerechneten Leerungen finden Sie in unserem Onlineservice "Mein Abfallportal".

Alternativ senden wir Ihnen eine detaillierte Liste zu. Kontaktieren Sie dazu unseren Kundendienst per E-Mail: kundendienst@schwarze-elster.de.

Ist eine Ermäßigung der Abfallgebühren möglich?

Ja, wenn Sie mehr als sechs Monate am Stück aufgrund von Beruf, Ausbildung oder Studium abwesend sind, können Sie eine Ermäßigung der Fest und Mindestentleerungsgebühr beantragen. Stellen Sie Ihren schriftlichen Antrag mit aktuellen Nachweisen für das Vorjahr bis spätestens 10. Februar des Jahres beim Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster, Hüttenstraße 1c, 01979 Lauchhammer. 

Alternativ können Sie das Ermäßigungsformular herunterladen.

Wie kann ich die Abfallgebühren bezahlen?

per Überweisung:

Bitte die Kunden-Referenznummer im Verwendungszweck angeben.


per Girocode:

QR-Code auf dem Abfallgebührenbescheid scannen.

In der Mobile-Banking-App oder an SB-Terminals einlesen.

Daten werden automatisch übertragen.

Überweisung mit TAN bestätigen.

 

per SEPA-Lastschriftmandat:

Vordruck vom aktuellen Abfallgebührenbescheid ausfüllen und an den AEV per Post senden. Alternativ das SEPA-Formular herunterladen, ausfüllen und an den AEV per Post senden.

Vorteile: Keine Terminüberwachung, pünktliche Zahlungen, fehlerfreie Zuordnung durch Mandatsreferenznummer.

Kann ich Abfallgebühren sparen?

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann durch Abfallvermeidung und richtige Trennung und Entsorgung aktiv Einfluss auf die Abfallgebühren nehmen.

Dazu bietet der AEV umfassende Informationen an, u.a. im Download-Bereich sowie eine ausführliches Abfall-ABC.