Bis 6 Kubikmeter können Sie Ihren Sperrmüll gebührenfrei entsorgen
Viele Dinge sind zum Wegwerfen zu schade oder können anderweitig wiederverwendet werden. Bitte prüfen Sie vor der Entsorgung ihres Sofas oder ihrer Möbel, ob diese auf Tausch- oder Gebrauchtwarenbörsen verkauft oder verschenkt werden können. Denn der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht.
Haben Sofa, Schränke oder Tische ausgedient, können Sie diese auf den Wertstoffhöfen abgeben oder alternativ bequem vor dem Grundstück abholen lassen.
Was gehört in den Sperrmüll?
Zur Sperrmüllsammlung gehören ausschließlich Gegenstände aus dem Haushalt, die wegen ihrer Größe, ihres Gewichts oder ihrer Sperrigkeit nicht in den Restabfallbehälter passen.
Welcher Abfall dazu gehört, finden Sie in unserem Abfall-ABC.
Das nimmt der Sperrmülldienst nicht mit
Ausgeschlossen sind kleinteilige, auch in Säcken oder Kartons verpackte Abfälle – sie gehören in den Restabfallbehälter. Auch Bauabfälle wie Türen, Paneele, Sanitärkeramik, Dämmmaterial oder Bauhölzer, werden beim Sperrmüll nicht mitgenommen.
Deren Entsorgung ist auf den AEV-Wertstoffhöfen möglich. Darüber hinaus wird auf den Wertstoffhöfen auch gebührenfrei Sperrmüll bis sechs Kubikmeter mit der Sperrmüllkarte angenommen.
Abfälle, die nicht zum Sperrmüll gehören, werden von den Müllwerkern entsprechend gekennzeichnet und nicht entsorgt.
Sie haben mehr als 6 Kubikmeter an Sperrmüll? Bestellen Sie hier Ihren Container
Da bei großen Entrümpelungen oder Haushaltsauflösungen die Abfallmengen, darunter auch kostenpflichtiger Restabfall, stetig gestiegen sind, lässt das Gebührensystem diese vermeintlich kostenfreie Entrümpelung in unbegrenzten Mengen nicht mehr zu.
Für Mengen über 6 m³ sind gemäß § 16 Abs. 9 der Abfallentsorgungssatzung sind Container für die Entsorgung von Sperrmüll zu nutzen. Diese sind kostenpflichtig.
Die Gebühr für die Bereitstellung und den Transport eines Containers beträgt: 154,32 EUR.
Zudem fällt bei der Entsorgung von Sperrmüll über den Container eine Entsorgungsgebühr von 234,24 EUR pro Tonne Sperrmüll an. Die Abrechnung erfolgt nach Wiegeschein.